Ratgeber-Lizenzvertrag
Diese Ratgeber-Lizenz berechtigt Sie als einmaligen Käufer oder temporären Nutzer des einfachen Nutzungsrechts, das Ratgeber-Produkt
"Schönere Haut und weniger Falten"
entsprechend nachfolgender Lizenzbedingungen an Endkunden zu verkaufen.
Lizenzgeber:
Ararembe LP
of 45B West Wilmot Street
Suite 201
Richmond Hill
Ontario L4B 2P3
Canada
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Lizenznehmer: (dauerhaft / temporär):
Käufer / Nutzer folgender Projekte:
- “Ratgeber-Flatrate” (Lizenznehmer solange zahlendes Mitglied der Ratgeber-Flatrate)
- “Lizenzpakete “Jumbo” / “Money”
- “Geld mit eBooks”
(Name gemäß Käufer-/Nutzungsdaten - nachfolgend “Lizenznehmer” genannt)
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Standard Lizenzbedingungen für PDF/eBook:
- Mindestverkaufspreis pro Einzel-eBook: 6,90 €
- Verwendungszweck: Das eBook darf von dem Lizenznehmer in allen digitalen Medien bzw. Medienträgern (z. B. auf CD, Websites, Audiofiles usw.) eingesetzt und an den Endkunden weiterverkauft werden. Das digitale eBook darf unabhängig von Stückzahl und Auflage verlegt werden, solange Sie den Status Lizenznehmer haben. Eine Ausnahme gilt hier nur für gedruckte Bücher. Diese dürfen weder hergestellt noch vertrieben oder in anderer Weise verlegt werden. Eine gesonderte Erlaubnis hierfür kann beim Lizenzgeber eingeholt werden.
- Nicht-Exklusivität: Der Kunde/Nutzer erwirbt nicht das ausschließliche Nutzungsrecht für das eBook, sondern einzig das einfache Nutzungsrecht. Das heißt Lizenznehmer in beliebiger Anzahl haben ebenfalls das Recht, Nutzungsrechte desselben eBook-Titels zu erhalten/erwerben.
- Bei einmaliger Lizenzgebühr: Der Lizenznehmer bezahlt diese Lizenz einmalig. Weitere Lizenz-Kosten für den Weiterverkauf an Endkunden (Nutzungsrecht) fallen zu diesem eBook nicht an. Etwaige Kosten für die Erstellung einer Verkaufswebseite, eines Werbebanners oder sonstigen grafischen oder textlichen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Lizenz. Das unternehmerische Verlagsrisiko trägt der Kunde.
- Temporäre Lizenzgebühr: Der Lizenznehmer bezahlt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. monatlich) die Lizenzgebühr (z.B. beim Projekt “Ratgeber Flatrate”).
Hier gilt die Lizenz ausschließlich für den bezahlten Zeitraum. Liegt keine bezahlte Mitgliedschaft vor (z.B. Nichtzahlung oder Kündigung der “Ratgeber-Flatrate”), so erlischt der Status “Lizenznehmer”. Das eBook darf dann nicht mehr kommerziell genutzt werden. Das unternehmerische Verlagsrisiko trägt der Kunde.
- Zeitliche Limitierung: Das Recht des Lizenznehmers zur Verwendung bzw. Weiterverkauf des eBooks ist zeitlich und räumlich unbegrenzt. Das Nutzungsrecht beginnt mit der Kauf der Lizenz. Bei Nutzern des Projekts “Ratgeber-Flatrate” gilt die Lizenz ausschließlich für den Zeitraum der bezahlten Mitgliedschaft (Flatrate-Nutzung). Liegt keine bezahlte Mitgliedschaft vor, so erlischt der Status “Lizenznehmer”. Das eBook darf dann nicht mehr kommerziell genutzt werden.
- Weitergabe/Weiterverkauf: Erworbene Lizenzen dürfen nur als eBook an den Endkunden (Verbraucher) weiterverkauft werden. Eine Weitergabe bzw. ein Weiterverkauf der Lizenz (Nutzungsrecht) an Wiederverkäufer (Verkauf von Wiederverkaufsrechten/Master-Resale-Rights) ist nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 1000,00 € zu zahlen.
- Mindestverkaufspreis: Lizenznehmer dürfen die Preise selbst festlegen und sind im Rahmen der Buchpreisbindung hierzu auch verpflichtet, § 5 Abs. 1 BuchPrG. Es gibt jedoch einen Mindestverkaufspreis. Dieser enthält bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die entsprechende Vorgabe hierfür finden Sie in den jeweiligen Lizenzbedingungen. Im Interesse aller Lizenznehmer, darf der in den Lizenzbedingungen angegebene Mindestverkaufspreis bei der Weiterveräußerung an den Endabnehmer nicht unterschritten werden. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 1000,00 € zu zahlen.
- Geld-zurück-Garantie: Eine Geld-zurück-Garantie anzubieten, ist zulässig und widerspricht nicht dem Punkt "Mindestverkaufspreis".
- Veröffentlichung des Inhalts in Medien wie z.B. auf Websites: Veröffentlichung und Weitergabe von einzelnen eBook-Inhalten (wie z.B. einzelne Fotos, Grafiken oder Textauszügen) ist strengstens untersagt. Die Lizenz gewährt nur die Weitergabe als zusammenhängendes Verkaufsprodukt, nicht jedoch die Verwendung von Einzelbestandteilen, wie z.B. den Verkauf von einzelnen Fotos.
- Abänderung: Das eBook darf nur durch den Lizenzgeber abgeändert werden. So kann auf Wunsch der Titel geringfügig verändert werden. Bei dieser Änderung darf jedoch der neue Titel nicht entstellend sein. Er muß weiterhin eindeutig den Inhalt des eBooks beschreiben (§14 UrhG.).
- Abänderung des eBook-Covers: Die eBook-Cover können grafisch geändert oder völlig neu gestaltet werden. Der Titel des eBooks muß auf dem Cover erkennbar sein.
- Name des Autors: Der Lizenznehmer muß den Namen des Autors beibehalten. Eine Änderung ist unzulässig.
- Angabe des Autors: Der Name des Autors muß gut sichtbar auf dem eBook-Cover oder daneben angegeben werden. Verbraucher müssen in der Lage sein sich zu orientieren und zu überprüfen, ob sie das eBook bereits bei einem anderen Anbieter erworben haben.
- Übersetzung von eBooks: Die Übersetzung des eBooks in andere Sprachen ist gestattet.
- Haftungsausschluss: Der Lizenzgeber haftet weder für den Erfolg des eBook-Weiterverkaufs noch für andere unternehmerische Risiken. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die dem Lizenznehmer oder dessen Kunden (Lesern/Hörern) im Zusammenhang mit dem Inhalt der eBooks entstehen. Ansprüche gegenüber dem Lizenznehmer, können deshalb nicht auf den Lizenzgeber übertragen werden. Der Lizenznehmer ist als Verleger für die Bewerbung und den eBook-Verkauf und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
- Einverständniserklärung: Mit dem Kauf/der Nutzung der Lizenz (Nutzungsrecht), bestätigt der Käufer/Nutzer (Lizenznehmer) die Lizenzbedingungen vollständig gelesen und akzeptiert zu haben. Im Falle der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen, verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 1000,00 € zu zahlen.
Erweiterte Lizenzbedingungen für editierbare Ratgeber-Texte:
Ausgenommen von dieser Lizenz sind die folgenden eBook-Titel:
"Investmentfonds - Die ideale Anlageform"
"Rezepte für die Traumfigur"
"Das Bierdeckel Prinzip"
"Single Rezepte"
Für diese eBook-Titel gelten die Richtlinien der Standard Lizenzbedingungen!
- Verwendungszweck: Die Ratgeber-Inhalte, wie z.B. Texte, Fotos und Grafiken dürfen von dem Lizenznehmer in allen digitalen Medien bzw. Medienträgern (z. B. auf CD, Websites, Audiofiles, usw.) verlegt und an den Endkunden weiterverkauft werden. Die Inhalte dürfen unabhängig von Stückzahl und Auflage eingesetzt werden, sofern der Lizenznehmerstatus gilt. Der Lizenznehmer darf die Inhalte auch für eigene, private Zwecke nutzen. Die Verwendung der Inhalte für rassistische, pornografische, verfassungsfeindliche und Gewalt verherrlichende Zwecke ist strengstens untersagt.
- Nicht-Exklusivität: Der Kunde/Lizenznehmer erwirbt nicht das ausschließliche Nutzungsrecht für die Ratgeber-Inhalte, sondern einzig das einfache Nutzungsrecht. Das bedeutet, Lizenznehmer in beliebiger Anzahl haben ebenfalls das Recht, Nutzungsrechte derselben Texte und Grafiken zu erhalten/erwerben.
- Bei einmaliger Lizenzgebühr: Der Lizenznehmer bezahlt diese Lizenz einmalig. Weitere Lizenz-Kosten für den Weiterverkauf an Endkunden (Nutzungsrecht) fallen zu diesem eBook nicht an. Etwaige Kosten für die Erstellung einer Verkaufswebseite, eines Werbebanners oder sonstigen grafischen oder textlichen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Lizenz. Das unternehmerische Verlagsrisiko trägt der Kunde.
- Temporäre Lizenzgebühr: Der Lizenznehmer bezahlt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. monatlich) die Lizenzgebühr (z.B. beim Projekt “Ratgeber Flatrate”).
Hier gilt die Lizenz ausschließlich für den bezahlten Zeitraum. Liegt keine bezahlte Mitgliedschaft vor (z.B. Nichtbezahlung oder Kündigung der “Ratgeber-Flatrate”), so erlischt der Status “Lizenznehmer”. Der Ratgeber darf dann nicht mehr kommerziell genutzt werden. Das unternehmerische Verlagsrisiko trägt der Kunde.
- Zeitliche Limitierung: Das Recht des Lizenznehmers zur Verwendung bzw. Weiterverkauf des eBooks ist zeitlich und räumlich unbegrenzt. Das Nutzungsrecht beginnt mit der Kauf der Lizenz. Bei Nutzern des Projekts “Ratgeber-Flatrate” gilt die Lizenz ausschließlich für den Zeitraum der bezahlten Mitgliedschaft (Flatrate-Nutzung). Liegt keine bezahlte Mitgliedschaft vor, so erlischt der Status “Lizenznehmer”. Das eBook darf dann nicht mehr kommerziell genutzt werden.
- Weitergabe/Weiterverkauf: Erworbene Verkaufs-Lizenzen berechtigen den Lizenznehmer, die Ratgeber-Inhalte bzw. Teile davon, sowie Grafiken ausschließlich an den Endkunden (Verbraucher/Nutzer) weiterzuverkaufen. Eine Weitergabe bzw. ein Weiterverkauf der Lizenzen selbst (Nutzungsrecht) samt Ratgeber-Inhalte durch den Lizenznehmer an Wiederverkäufer ist nicht zulässig. Nur der Lizenzgeber ist berechtigt, Wiederkaufs-Lizenzen an Lizenznehmer auszustellen. Diese Lizenz beinhaltet keine so genannten "Master-Resell Rights". Lizenznehmer sind lediglich berechtigt die Ratgeber-Inhalte an Endkunden weiterzuverkaufen!
- Mindestverkaufspreis: Lizenznehmer dürfen die Verkaufs-Preise der Produkte selber festlegen und sind im Rahmen der Buchpreisbindung hierzu auch verpflichtet, § 5 Abs. 1 BuchPrG. Es gibt jedoch Mindestverkaufspreise pro Produkt, die nicht unterschritten werden dürfen.
Mindestverkaufspreise für Standard-eBooks (unveränderte eBooks):
Einmal gibt es für jedes Standard-eBook (unveränderbare eBooks - PDF-Dateien) spezifische Mindestverkaufspreise. Diese sind den einzelnen Lizenzurkunden der jeweiligen Standard-eBooks zu entnehmen. Werden also die fertigen, unveränderten Standard-eBooks verkauft, dann dürfen die entsprechenden, individuellen Mindestverkaufspreise nicht unterschritten werden.
Mindestverkaufspreis für editierbare Ratgeber-Texte der EBOOK-FLATRATE:
Der Mindestverkaufspreis eines Ratgebers/Produkts der editierbaren Ratgeber-Texte beträgt einheitlich 6,90 €, - wenn zuvor an dem jeweiligen Ratgeber Änderungen vorgenommen wurden (z.B. Titel, Text oder Grafik). Andernfalls gelten die Mindestverkaufspreise für die Standard-eBooks.
Das bedeutet: Sofern Nutzer Inhalte aus den editierbaren Ratgebern verändern und anschließend anbieten, dürfen diese pro Produkt den Verkaufspreis von 6,90 € nicht unterschreiten, unabhängig davon, um welchen Ratgeber-Titel es sich handelt.
Sollte der Lizenznehmer den Inhalt stark verändern (z.B. durch eigene Ergänzungen), so ist dennoch die Regel des Mindestverkaufspreises von 6,90 € einzuhalten, es sei denn, vom ursprünglichen Inhalt der Standard-Version, sind weniger als 500 Wörter enthalten/ übriggeblieben (bei Bilder-Ratgeber 5% des Gesamtinhalts). Solange mindestens 500 Wörter oder bei Bilder-Ratgeber 5% eines zusammenhängenden Ursprung-Textes verwendet werden, gilt der Mindestverkaufspreises von 6,90€..
Werden mehrere Ratgeber-Inhalte (z.B. aus drei einzelnen Ratgebern) dazu verwendet, um diese zu einem umfangreichen Produkt zusammenzufassen, so erhöht sich der Mindestverkaufspreis entsprechend der Anzahl der verwendeten Werke (Beispiel: bei Entnahme von Texten aus drei Ratgebern und Umwandlung zu einem Produkt, wäre der Mindestverkaufspreis dann 3 x 6,90 €, also 20,70 €). Dieses Produkt dürfte dann nicht unter 20,70 € angeboten werden.
Beim Verkauf von Bündeln/Paketen (z.B. mit mehreren Produkten) sind die Mindestverkaufspreise der einzelnen Produkte zu addieren. Die Summe daraus entspricht dann dem Mindestverkaufspreis des Ratgeber-Pakets.
Bei Abonnement-Verträgen (Laufzeitverträgen) ist in gleicher Weise darauf zu achten, dass die Abonnenten verpflichtet werden, den vorgeschriebenen Mindestverkaufspreis zu entrichten. Die Gesamtsumme, die für die Mindestlaufzeit des Abonnements zu entrichten ist, darf den Mindestverkaufspreis nicht unterschreiten.
- Geld-zurück-Garantie: Eine Geld-zurück-Garantie anzubieten, ist zulässig und widerspricht nicht dem Punkt "Mindestverkaufspreis".
- Veröffentlichung des Inhalts in Medien wie z.B. auf Websites: Veröffentlichung und Weitergabe von einzelnen Ratgeber-Inhalten (wie z.B. einzelne Fotos, Grafiken oder Textauszügen) ist strengstens untersagt. Die Lizenz gewährt nur die Weitergabe als zusammenhängendes Verkaufsprodukt, nicht jedoch die Verwendung von Einzelbestandteilen, wie z.B. den Verkauf von einzelnen Fotos.
- Veröffentlichung von Leseproben und Inhaltsangabe: Lizenznehmern, die aus dem Inhalt der Standard-Werke individuelle Produkte (eBooks) erstellen (z.B. neues eBook, Umwandlung in eine andere Produktart, Ergänzungen am Text) und diese entsprechend verändern, ist es gestattet eine oder mehrere beliebige Leseprobe(n) von insgesamt maximal 700 Wörtern oder 3% des Bildmaterials zu veröffentlichen (sowie das Inhaltsverzeichnis).
- Individualisierung der Texte/Grafiken/Fotos: Es ist grundsätzlich erlaubt, die Texte oder die Anordnung von Grafiken/Fotos zu individualisieren, indem man diese z.B. verändert oder ersetzt. Hierfür erhalten Nutzer editierbare Textdateien (Word-Format). Welche konkreten Änderungen an den Produkten/eBooks vorgenommen werden dürfen, regeln die folgenden Punkte dieser Lizenzbedingungen:
Änderung Produkttitel (Ratgeber-Titel):
Der Produkttitel kann auf Wunsch geringfügig verändert werden. Bei dieser Änderung darf jedoch der neue Titel nicht entstellend sein. Er muss weiterhin eindeutig den Inhalt des Produkts beschreiben (§14 UrhG).
Änderung Autorenname:
Es ist gestattet, den Autorennamen des Produkts durch einen anderen Autorennamen zu ersetzen (z.B. Namen des Lizenznehmers, Pseudonym). Voraussetzung dafür ist jedoch eine Änderung am Inhalt der Grundversion des Produkts (Kürzungen, Erweiterungen oder sonstige Änderungen, die der bisherige Autor nicht zu verantworten hat).
Änderung Produktinhalt:
Es ist gestattet, den Inhalt der Grundversion der Texte/Grafiken/Fotos zu verändern (z.B. durch Ergänzungen, Kürzungen oder sonstige Veränderungen am Text oder auch durch Löschung von Grafiken oder Bildern). In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der ursprüngliche Autorenname nicht mehr angegeben werden darf. Der vorgegebene Autorenname steht nur für die ausgegebene Grundversion zur Verfügung. Von einem veränderten Produktinhalt distanziert sich der jeweilige Autor mit seinem Namen ausdrücklich.
Änderung des Produkt-Cover (eBook-Cover):
Die Produkt-Cover können grafisch verändert oder durch völlig neue Cover ersetzt werden. Der Titel des Produktes muss auf dem Cover deutlich erkennbar sein.
Änderung der Produktart:
Der Lizenznehmer darf die Produktart verändern und das Produkt in ein anderes Produkt umwandeln, um es kostenpflichtig anzubieten. So ist es z.B. möglich mit dem Inhalt (Content) aus der Standard-Version "eBook" einen E-Mail-Kurs, ein Hörbuch oder ein filmisches Produkt zu erstellen (z.B. Video/Videokurs, Media-Book oder Slideshow). Bei einer Umwandlung in eine neue Produktart gelten dieselben Lizenzbedingungen, wie für das ursprüngliche Standard-Produkt (z.B. hinsichtlich Mindestverkaufspreis, Änderungen, etc.)!
- Angabe des Autors und des Produkttitels: Der Name des Autors muss gut sichtbar auf dem Produkt-Cover oder neben dem Produkt-Angebot aufgeführt werden. Gleiches gilt für die Veröffentlichung des Produkttitels. Dieser muss gut sichtbar auf dem Produkt-Cover erkennbar sein. Sollte die Abbildung des Produkttitels auf dem Cover z.B. nicht lesbar sein (z.B. da zu klein), so ist der Produkttitel zusätzlich an anderer Stelle der Präsentation erkennbar anzubringen. Verbraucher müssen in der Lage sein können, sich am Autorennamen und am Produkttitel orientieren zu können.
- Übersetzung des Produkt-Inhalts in eine andere Sprache: Die Übersetzung des Produkt-Inhalts (Content) in andere Sprachen ist gestattet. Bei Text-eBooks ist der Lizenznehmer dem Lizenzgeber verpflichtet, eine kurze Mitteilung per E-Mail darüber zukommen zu lassen, in welche Sprachen das jeweilige Produkt übersetzt werden soll (Mitteilungspflicht). Der Lizenzgeber erhebt dafür keine weiteren Kosten.
- Haftungsausschluss: Der Lizenzgeber haftet weder für den Erfolg des Produkt-Weiterverkaufs noch für andere unternehmerische Risiken. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die dem Lizenznehmer oder dessen Kunden (Lesern, Anwendern, etc.) im Zusammenhang mit dem Inhalt des Produkts und/oder der vorgenommenen Änderungen entstehen. Ansprüche gegenüber dem Lizenznehmer, können deshalb nicht auf den Lizenzgeber übertragen werden. Der Lizenznehmer ist als Verleger für die Bewerbung und den Produkt-Verkauf und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
- Einverständniserklärung: Mit dem Erwerb dieser Verkaufs-Lizenz (Nutzungsrecht) bestätigt der Käufer/Nutzer (Lizenznehmer), diesen Lizenzvertrag vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.
- Bitte beachten: Im Falle der Zuwiderhandlung der in diesen Lizenzbedingungen aufgeführten Bestimmungen verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € an den Lizenzgeber zu entrichten! Desweiteren behält sich der Lizenzgeber, bei Verstößen die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritten vor, ferner die Löschung dieser Lizenz.
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